Abfindung
Der Antrag in einer Kündingsschutzklage lautet grundsätzlich auf Weiterbeschäftigung. Eine Vielzahl von Kündigungsschutzklagen wird jedoch durch einen Vergleich abgeschlossen, bei dem man sich zB auf eine Abfindung, Erstellung eines Zeugnisses und diverse andere Dinge einigen kann. Hier ist jeder Einzelfall für sich zu betrachten und gesondert zu prüfen. Als Faustformel für die Höhe der Abfindung
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