Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, sowohl in Hamburg-Harburg als auch bundesweit. Wenn sie sich als Arbeitnehmer gegen eine fristlose oder fristgemäße Kündigung wehren wollen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, was wir gern für Sie erledigen. Wir wollen für Sie die bestmöglichste Lösung erzielen und versuchen, entweder Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zu erzielen.

Aber auch wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten, kann durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht erreicht werden, dass eine unberechtigte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird! Wir stehen Ihnen außerdem bei allen Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder konkreten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. Selbstverständlich vertreten und beraten wir Sie auch in allen anderen Bereichen des Arbeitsrechtes.

Als Arbeitgeber vertreten wir Sie sowohl bei der Vorbereitung einer Kündigung als auch bei der Ausarbeitung eines Aufhebungsvertrages zur Vermeidung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Außerdem vertreten wir Sie in allen anderen arbeitsgerichtlichen Verfahren.