Focus berichtet aus dem Arbeitsrecht: Kundenbeschwerde kann zur Kündigung führen

Der Focus hat zum Thema Arbeitsrecht und zu den Voraussetzungen einer Kündigung eine Entscheidung des Arbeitsgericht Köln (Az.: 1 Ca 5854/14) erörtert:

In der Entscheidung ging es um den Fall, dass der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin aufgrund ihres unfreundlichen Verhaltens gegenüber Kunden gekündigt hatte.

Die Arbeitnehmerin war bei einer Reinigungsfirma beschäftigt. Der Kunde hatte ihr schlechtes Arbeiten und unfreundliches Verhalten vorgeworfen und ihr Hausverbot erteilt. Der Arbeitgeber kündigte darauf hin das Arbeitsverhältnis.
Gegen diese Kündigung legte die Frau Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

Das Arbeitsgericht entschied zu ihren Gunsten und stellte fest, dass die Kündigung unwirksam war.
Der Arbeitgeber hätte genaue Angaben zu den einzelnen Vorwürfen machen müssen. Vage und unbestimmte Vorwürfe würden nicht ausreichen. Außerdem ist eine Kündigung immer das letzte Mittel und der Arbeitgeber hätte zuvor andere Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Die Entscheidung macht daher deutlich, dass eine Kündigung nicht allein wegen der Behauptungen pauschaler Vorwürfe gegenüber Mitarbeitern sie seien zB unfreundlich gegenüber Kunden, ausgesprochen werden könne. Vielmehr müssten die Vorwürfe genau begründet werden und ggf. eine Abmahnung vor der Kündigung erfolgen.
Wie bei allen gerichtlichen Entscheidungen kommt es jedoch auf den Einzelfall an, so dass jeder Fall anders beurteilt werden kann.

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer Kündigung innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet was bei mehr als 10 beschäftigten Arbeitnehmern in Vollzeit der Fall ist. Dies gilt nicht für eine fristlose Kündigung.

Auch gegen eine Abmahnung sollte Sie sich vor dem Arbeitsgericht mittels einer Klage zur Wehr setzen.

Wir – die Rechtsanwältinnen Gabriele Witten und Mareike Paetow– aus Harburg stehen Ihnen bei allen Fragen zum Arbeitsrecht zur Verfügung.

Der Artikel im Focus kann hier nachgelesen werden.