Abfindung

Der Antrag in einer Kündingsschutzklage lautet grundsätzlich auf Weiterbeschäftigung. Eine Vielzahl von Kündigungsschutzklagen wird jedoch durch einen Vergleich abgeschlossen, bei dem man sich zB auf eine Abfindung, Erstellung eines Zeugnisses und diverse andere Dinge einigen kann. Hier ist jeder Einzelfall für sich zu betrachten und gesondert zu prüfen. Als Faustformel für die Höhe der Abfindung kann man ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zu Grunde legen. Auch hier kommt es aber immer auf den Einzelfall an und von der Berechnung der Abfindung kann es im Einzelfall Abweichungen nach oben und unten geben. Hier kommt es darauf an, ob es Kündigungsgründe gibt und wenn ja, wie diese rechtlich zu bewerten sind.