Erbrecht

Im Erbrecht ist es insbesondere wichtig, sich bei der Testamentsgestaltung rechtlich beraten zu lassen. Anderenfalls kann es passieren, dass ein Testament wegen formaler Fehler unwirksam ist und der testamentarisch eingesetzte Erbe deshalb leer ausgeht. Darüber hinaus ist es in vielen Fällen wichtig, überhaupt ein ordnungsgemäßes Testament zu errichten, damit nahestehende Personen, die keine gesetzlichen Erben sind, bei der Erbfolge berücksichtigt werden. Um bei der Testamentsgestaltung sicher zu gehen, ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert.

Auch bei der Erbauseinandersetzung, wenn der Ernstfall eingetreten ist, beraten und vertreten wir Sie umfassend, sowohl bei gestzlicher als auch bei testamentarischer Erbfolge. Wir stehen Ihnen auch im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sowie bei der Auslegung eines Testamentes beratend zur Verfügung..

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Um zu vermeiden, dass Ihr persönlicher Wille bei Krankheitsfällen nicht beachtet wird, ist zu empfehlen, eine Patientenverfügung zu errichten. In einer solchen Verfügung wird der Wille des Betroffenen dokumentiert, wenn er aufgrund schwerer Krankheit diesen nicht mehr äußern kann. In einer solchen Verfügung kann dargestellt werden, ob zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen von dem Patienten gewünscht werden. Weiter ist es angezeigt, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, in der Sie von Ihnen gewünschte Personen umfassend bevollmächtigen können, um zB eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden.

Dies muss genau dokumentiert werden. Hier gilt es, durch rechtzeitige Beratung Vorsorge zu treffen – dafür steht Rechtsanwältin Mareike Paetow sowie ihr Team Ihnen als Ansprechpartner in Hamburg-Harburg gerne zur Seite.