Zeugnis

Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. In Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen, wenn ein überzeugender Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann zB darin bestehen, dass eine Kündigung droht oder sich das Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers verändert. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Hat der Arbeitgeber kein ordnungsgemäßes oder gar kein Zeugnis erteilt, kann der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Dabei ist zu beachten, dass sogenannte Ausschlussfristen gelten können, die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein können.