Das Familienrecht umfasst verschiedene Bereiche. Es ist in jedem Fall ratsam, für die Ehescheidung und die damit verbundenen Folgesachen einen Rechtsanwalt zu beauftragen und Fachkundigen Rat einzuholen. Unter die Folgesachen einer Ehescheidung fallen unter anderem der nacheheliche Unterhalt, der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat, der Kindesuntehalt, die Elterliche Sorge und die Regelung des Umganges. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei der Auflösung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Auch unabhängig von einer Ehescheidung vertreten wir Sie in den verschiedenen Rechtsgebieten des Familienrechts in unserer Kanzlei in Hamburg-Harburg. Insbesondere Unterhaltsfragen und Fragen der elterlichen Sorge sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und des Umganges treten häufig unabhängig von einer Ehescheidung auf. Hier sind wir außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren für Sie da. Wenn erforderlich beantragen wir auch Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie von Ihrem Partner oder einem Anderen belästigt, bedroht, beleidigt oder verletzt worden sind. Außerdem beraten wir bei Adoptionen minderjähriger und volljähriger Kinder.
Besonders im Unterhaltsrecht ist dringend zu empfehlen, rechtzeitig rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um spätere Nachteile zu vermeiden. Das gilt sowohl für den Unterhalt zwischen Ehegatten als auch beim Kindesunterhalt und zwar gegenüber minderjährigen und volljähigen Kindern. Auch im Bereich des Elternunterhalts empfielt es sich, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Im Vorfeld einer Eheschließung sind wir auch gern bei der Erstellung eines Ehevertrages behilflich.