Nach Volljährigkeit haben die Kinder gegen beide Elternteile den Unterhaltsanspruch, der sich nach den zusammengerechneten bereinigten Einkommen der Elternteile richtet. Die Eltern sind verpflichtet, nach dem Schulabschluss mindestens eine Ausbildung oder ein Studium für das Kind zu finanzieren.
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Familienrecht ist der Oberbegriff für alle rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Familie verbunden sind. Dazu gehören unter anderem die Bereiche: Scheidung und Trennung Trennungsunterhalt nachehelicher Unterhalt Kindesunterhalt Sorgerecht Umgangsrecht Vaterschaft
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Jeder Ehegatte kann beim Familiengericht die Ehescheidung beantragen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Ehescheidung ist, dass die Eheleute ein Jahr getrennt voneinander leben und die Ehe aus Sicht beider Ehegatten gescheitert ist. Die Ehe kann ggf. vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn Härtegründe vorliegen. Das Familiengericht führt von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Wenn die
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Nach der Trennung der Eltern ist der derjenige, der das Kind betreut unabhängig von seinem Einkommen ausschließlich zum Naturalunterhalt, dh zur Versorgung des Kindes verpflichtet. Derjenige Elternteil, der das Kind nicht betreut ist zum Barunterhalt verpflichtet. Die Unterhaltshöhe richtet sich nach dem bereinigten Einkommen des Unterhaltspflichtigen und ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die
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Leben die Eltern minderjähriger Kinder getrennt voneinander, hat der jeweils andere ein Umgangsrecht. Das Umgangsrecht besteht unabhängig davon, wie die elterliche Sorge geregelt ist. Wenn ein Elternteil den Umgang verweigert kann das zuständige Jugenamt helfen oder ein Antrag zur Durchsetzung des Umgangsrechts beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.
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Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet war hat einen eigenen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater. Dieser besteht aber grundsätzlich frühestens 4 Monate vor der Geburt und 3 Jahre nach der Geburt. Aus Gründen der Billigkeit kann der Zeitraum länger als 3 Jahre betragen, was aber nur im Ausnahmefall gilt. Der Anspruch
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Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Vertretung minderjähriger Kinder. Wenn ein Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren wird, haben beide Elternteile grundsätzlich die elterliche Sorge. Dabei bleibt es auch nach der Scheidung, sofern nicht ein Elternteil etwas anderes beantragt. Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge. Unter die elterliche Sorge fällt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das
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Als rechtlicher Vater eines Kindes gilt, der Mann der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Sind die Eltern nicht mit einander verheiratet, kann der Vater die Vaterschaft anerkennen. Die Vaterschaft kann binnen 2 Jahren angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen
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Während der Trennung d.h. bis die Ehe geschieden ist, hat jeder Ehegatte grundsätzlich Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber dem anderen Ehegatten, sofern keine besonderen Ausschluss Tatbestände nach dem Gesetz vorliegen. Trennungsunterhalt bemisst sich nach den bereinigten Nettoeinkommen der Ehegatten. Derjenige Ehegatte, der Trennungsunterhalt beanspruchen möchte, muss diesen ausdrücklich geltend machen.
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Versorgungsausgleich bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bei privaten Rententrägern zwischen den Eheleuten ausgeglichen werden.
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