Aufhebungsvertrag

Wenn beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer- an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses interessiert sind, kommt ein sogenannter Aufhebungsvertrag in Betracht. In solchen Verträgen können diverse Punkte im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie zum Beispiel eine Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Zeugnis, geregelt werden. Da bei einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, kann es zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit kommen. Ein Aufhebungsvertrag sollte daher nur nach genauer Prüfung der rechtlichen Folgen abgeschlossen werden. Ein Arbeitnehmer sollte sich nie vorschnell dazu drängen lassen, einen solchen Vertrag ohne vorherige rechtliche Überprüfung abzuschließen.