Darf man trotz gemeinsamen Sorgerechts ohne Zustimmung des anderen Elternteils umziehen?
Damit hat sich ein Artikel auf der Seite Rechtsanwalt.com befasst.
Grundsätzlich haben die Eltern nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder. Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet verheiratet waren, haben sie die elterliche Sorge nur dann gemeinsam, wenn eine gemeinsame Sorgerechtserklärung vorliegt. Anderenfalls hat die Mutter die elterliche Sorge allein. Der nichteheliche Vater kann aber die gemeinsame elterliche Sorge beim zuständigen Familiengericht beantragen, wenn die Mutter die Zustimmung zur gemeinsamen Sorgerechtserklärung verweigert.
Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge teilen sich die Eltern die rechtlichen Entscheidungen für das Kind. Die elterliche Sorge umfasst die Vermögens und Personensorge, die Gesundheitssorge, Aufenthalt (Umzug, Urlaubsreisen), Passwesen und Schulangelegnheiten (Schulwechsel). Die Eltern können in diesen Fällen nur gemeinsam entscheiden.
Für Dinge die das tägliche Leben betreffen, kann der Elternteil bei dem das Kind lebt jedoch allein entscheiden.(zB Freizeitgestaltung, Essgewohnheiten)
Auch bei einem Umzug mit dem Kind muss die Zustimmung des anderen Elternteils eingeholt werden. Ein Umzug betrifft wesentliche Fragen des Sorgerechts und kann den Umgang zum anderen Elternteil extrem einschränken, wenn der betreuende Elternteil mit dem Kind zB von Hamburg nach München ziehen möchte. Hier muss auf jeden Fall die Zustimmung des anderen Elternteils eingeholt werden. Verweigert er diese Zustimmung kann der betreuende Elternteil das Familiengericht einschalten, damit die Zustimmung des anderen ggf. ersetzt werden kann.
Es müssen jedoch auch überzeugende Gründe für einen Umzug vorliegen. Dies hat das Familiengericht für jeden Einzelfall zu prüfen.
Zieht ein Elternteil mit dem Kinde um, ohne die Erlaubnis einzuholen, kann der andere Elternteil auch das Familiengericht einschalten, und versuchen, dass das Kind zurückkommen muss.
Auch hier wird jeder Einzelfall individuell geprüft. Insbesondere steht das Wohl des Kindes im Fordergrund.
Auch, wenn das Familiengericht die Zustimmung zum Umzug ersetzt, bleibt es im Regelfall bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Für beide beteiligten Elternteile empfiehlt es sich, vorher rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwälte Witten aus Harburg stehen Ihnen in allen Bereichen des Familienrechts –Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht- gern zur Verfügung.
Der gesamte Artikel kann hier nachgelesen werden.
Sehr geehrter Herr Ruder,
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Wie ist es im umgekehrten Fall?
Der Vater zieht einfach ohne Zustimmung und obwohl er weiß das er gebraucht wird weg vom Kind?
Warum muss eine Mutter die Zustimmung holen und Väter können einfach spontan abhauen, trotz gemeinsamen Sorgerechts?
Mit freundlichen Grüßen
Es mag einzelne Väter geben die abhauen. Doch in gewaltiger Mehrheit ziehen Mütter hin und her, quer durch Deutschland und nehmen die Kinder mit. Die gesamte Scheidungsindustrie kümmert das nicht. Mütter haben Narrenfreiheit!!!
Einerseits sagt man der Umgang sei fürs Kind, aber dann dürfte kein Elternteil ohne Zustimmung umziehen. Weder die Mutter noch der Vater.
Denn der Umgang ist ja für das Kind, wenn einer aber eine Distanz von alles schafft ist ein dem kindswohl entsprechender Umgang unmöglich. Ich finde es eine Farce zu lesen, dass der eine frei sei.
In unserem Fall möchte die Mütter mit beiden Kindern aus der Kleinstadt, in der sie eine Praxis hat und diese auch weiterhin betreiben wird, in eine nahegelegene Stadt umziehen. Die Kinder würden weiterhin dieselben Schulen besuchen, weiterhin im Wechselmodell eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mitte sein. De Schulbesuch ist problemlos zu realisieren, da die Mutter täglich in ihre Praxis fährt, die Kinder mitnimmt und sie auch mit nach Hause nimmt. Die Verbindung zwischen beiden Städten ist außerdem mit einer Kleinbahn gegeben, die in zeitlich kurzen Abständen regelmäßig fährt.
Der Vater verweigert jedoch vehement den Umzug.