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Vollmacht

Wenn Sie unsere Kanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, ist es zwingend notwendig, dass Sie uns eine Vollmacht erteilen. Bitte drucken Sie die Vollmacht aus und senden Sie uns diese nach Unterzeichnung im Original zurück.

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Erklärung

Sofern Prozesskostenhilfe beantragt werden soll, drucken Sie bitte auch die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus. Diese ist dann von Ihnen ebenfalls ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit allen aktuellen Belegen über Ihre Einnahmen und Ausgaben (diese gern in Kopie) an uns zurückzusenden.

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