Wir vertreten Sie in folgenden Fachbereichen:
Ehe- und Familienrecht
Wir vertreten Sie auf allen Gebieten des Familienrechtes wie z.B. im Rahmen einer Ehescheidung, bei allen Fragen des Ehegattenunterhaltes, Kindesunterhaltes, Elternunterhaltes, bei der Regelung der elterlichen Sorge und bei der Regelung des Umganges zwischen Eltern und minderjährigen Kindern. Bei häuslicher Gewalt beantragen wir gern Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz für Sie.
Erbrecht
Wir stehen Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen zur Verfügung. Wir beraten Sie bei der Testamentsgestaltung und vertreten Sie bei der Erbauseinandersetzung. Wenn Sie umfassend Vorsorge treffen wollen, erstellen wir gern eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für Sie.
Arbeitsrecht
In allen Bereichen des Arbeitsrechtes beraten und vertreten wir Sie umfassend. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeigeber und versuchen stets, die beste Lösung für Sie zu erzielen. Besonders wichtig ist, dass innerhalb von 3 Wochen ab Zugang einer fristlosen oder fristgemäßen Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht wird, wenn gegen die Kündigung vorgegangen werden soll.