Familienrecht: OLG Düsseldorf mit neuer Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017

Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht:

„In einer Pressemitteilung vom 07.11.16 teilt das OLG Düsseldorf mit, dass die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017 erneut geändert wird.“

Diese Änderung hat zu erfolgen, weil sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder zum 01.01.2017 erhöht.

Diese Erhöhung basiert auf einer Entscheidung des Gesetzgebers .
Durch die Erhöhung des Mindestunterhaltes ändern sich auch die Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

Außerdem plant der Gesetzgeber im Jahre 2017 das Kindergeld zu erhöhen.

Es ist erwartet, dass die Entscheidung über die Höhe des Kindergeldes noch im Dezember 2016 veröffentlicht wird.

Erst, wenn die Erhöhung des Kindergeldes für 2017 feststeht, können die genauen Zahlbetragstabellen angepasst werden, da der Zahlbetrag erst durch Abzug des hälftigen Kindergeldes, bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ermittelt werden können.

Erst dann können auch die Rechenbeispiele angepasst werden.

Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle ändern sich durch die Erhöhung der Unterhaltsbeträge nicht.

Die Selbstbehalte wurden zuletzt zum 01.01.15 erhöht.

Statt wie bisher € 335,– beträgt der Mindestunterhalt für Kinder der 1. Altersstufe ab 01.01.2017 -0-5 Jahre- nunmehr € 342,–.

Der Unterhalt erhöht sich für Kinder der 2. Altersstufe -6-11 Jahre- von € 384,– auf € 393,– und für Kinder der 3. Altersstufe  -12-18 Jahre- von € 450,– auf € 460,–.

Auch der Bedarf volljähriger Kinder -4. Altersstufe- erhöht sich. Für die 1. Einkommensgruppe von € 516,– auf € 527,–.

Auf die Tabellenbeträge ist gemäß § 1612 b BGB grundsätzlich das Kindergeld anzurechnen.

Die Erhöhung  ab dem 01.01.2017 steht noch nicht absolut fest.

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 12.10.16 ist geplant, das Kindergeld ab 01.01.17 für ein 1. und 2. Kind auf € 190,– auf € 192,–, für ein 3. Kind von
€ 196,– auf € 198,– und für das 4. und jedes weitere Kind von € 221,– auf € 223,– zu erhöhen.

Abschließend teilt das OLG Düsseldorf mit, dass die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle voraussichtlich schon zum 01.01.2018 erfolgen wird. Dei Pressemitteilung zur Düsseldorfer Tabelle 2017 kann hier nachgelesen werden.

Die Rechtsanwältinnen Mareike Paetow und Gabriele Witten stehen Ihnen auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts wie Ehescheidung, Ehegatten- und Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangsrecht und Sorgerecht sowie Kindesunterhalt beratend zur Verfügung.