Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Vertretung minderjähriger Kinder. Wenn ein Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren wird, haben beide Elternteile grundsätzlich die elterliche Sorge. Dabei bleibt es auch nach der Scheidung, sofern nicht ein Elternteil etwas anderes beantragt.

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und Vermögenssorge. Unter die elterliche Sorge fällt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das berechtigt denjenigen Elternteil, der das alleinige Aufenthaltsbestimmgsrecht hat, darüber zu bestimmen, wo das Kind lebt. Bei einem Umzug in ein anderes Land oder Bundesland bedarf es daher nicht der Zustimmung des anderen Elternteils.