Familienrecht: Unterhaltsvorschusszahlungen sollen verlängert werden

Wie aus einem Bericht der ZDF HEUTE-Seite hervorgeht, hat das Bundeskarbinet eine Gesetzesreform für die Verbesserungen der Unterhaltsvorschussleistungen beschlossen.

Die Bundesregierung hatte eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für allein erziehende Eltern bereits zum Jahreswechsel geplant.

Die Komunen haben die Bundesregierung jedoch aufgefordert, die Pläne ein halbes Jahr zu verschieben, da die Änderungen organisatorisch in so einer kurzen Zeit nicht durchführbar seien.

Durch den Gesetzesentwurf, der von der Familienministerin Schwesig eingebracht worden ist, sollen Kinder von allein erziehenden Elternteilen für eine längeren Zeitraum als bislang staatliche Unterstützungen erhalten.

Dies gilt immer nur für den Fall, wenn der andere Elternteil die Unterhaltszahlungen verweigert.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unterhaltsvorschuss in Zukunft auch statt wie bisher nur für Kinder bis 12 Jahre, auch bis zu 16 Jahren zu zahlen.

Außerdem soll die Bezugsdauer von bisher höchstens 6 Jahren abgeschafft werden.

So können allein erziehende Elternteile, die Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils nicht erhalten, für ihre Kinder während der gesamten Minderjährigkeit Unterhaltsleistungen aus der Vorschusskasse erhalten.

Sobald die Unterhaltsvorschusskasse Leistungen erbringt, gehen die Ansprüche in dieser Höhe auf die Unterhaltskasse über und diese kann sich die erbrachten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholen.

Durch die bisherige Begrenzung der Unterhaltsleistungen auf 6 Jahre verlieren zur Zeit mehr als 70.000 Kinder von Alleinerziehenden pro Jahr Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss.

Um hier eine Leistung der allein erziehenden Eltern herbeizuführen, hatten sich Bund und Länder bei ihrer Einigung über die künftigen Finanzbeziehungen die Reform des Unterhaltsvorschusses im Grundsatz beschlossen.

Die Kosten werden daher dadurch massiv steigen.

Bisher tragen der Bund 1/3 der Kosten und die Länder 2/3.

Der Bund müsste, wenn es bei dieser Kostenverteilung bliebe, künftig € 260 Millionen Euro mehr aufbringen und die Länder 530 Millionen Euro.

Zwischen Bund und Länder ist noch strittig, wie die künftige Kostenverteilung zu erfolgen kann.

Schwierig hierbei ist auch, dass der Rückgriff der Unterhaltsvorschusskasse gegen den säumigen Unterhaltsschuldner meistens scheitert.

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