Umgang

Leben die Eltern minderjähriger Kinder getrennt voneinander, hat der jeweils andere ein Umgangsrecht. Das Umgangsrecht besteht unabhängig davon, wie die elterliche Sorge geregelt ist. Wenn ein Elternteil den Umgang verweigert kann das zuständige Jugenamt helfen oder ein Antrag zur Durchsetzung des Umgangsrechts beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.