Arbeitsrecht: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Arbeitsrecht:

 „Der Focus berichtet in einem Artikel vom 19.04.2018 über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.“

Es wurde folgender Fall, der von dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf  (Az.: 11 Sa 319/17) entschieden worden ist, behandelt:

Dem Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber, einem Unternehmen in einem Chemiepark, fristlos gekündigt, weil die Polizei in seiner Wohnung 1,5kg gefährliche chemische Stoffmischungen sowie 1kg eines Betäubungsmittels gefunden hatte. Hierüber erfuhr der Arbeitgeber aus der Presse und sprach dann die fristlose Kündigung und später die ordentliche Kündigung aus.

Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen die fristlose Kündigung und reichte Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied zu seinen Gunsten und urteilte, dass die fristlose Kündigung unwirksam sei.

Ein Arbeitgeber könne zwar fristlos wegen außerdienstlicher Gründe kündigen. Es müssten allerdings die genaue Tätigkeit, Art und Schwere des Delikts, sowie die Stellung des Mitarbeiters im Betrieb berücksichtigt werden.

Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe war die Kündigung allerdings unwirksam. Der Arbeitgeber hatte zwar in dem Chemieunternehmen Zugang zu gefährlichen Chemikalien. Er war allerdings bei der Qualitätssicherung und kam mit diesen chemischen Stoffen nicht in Berührung. Darüber hinaus war der Arbeitnehmer seit 1991 in dem Unternehmen beschäftigt.

Die fristlose Kündigung war daher unwirksam. Über die ordentliche Kündigung war in diesem Verfahren jedoch nicht zu entscheiden.

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer fristgemäßen und fristlosen Kündigung innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, was bei mehr als 10 beschäftigten Arbeitnehmern in Vollzeit der Fall ist.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg beraten Sie jederzeit gern im gesamten Bereich des Arbeitsrechts.