Familienrecht: Das elterliche Sorgerecht kann bei Schulschwänzen entzogen werden

Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht:

„Das elterliche Sorgerecht kann bei Schulschwänzen entzogen werden“

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Eisengüttenstadt bestätigt, nachdem einer Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugunsten des Kindesvaters entzogen worden ist, weil das Kind erhebliche Fehlzeiten in der Schule hatte.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde daher dem Kindesvater übertragen.

Dieser beantragte im März 2015 für sein 8-jähriges Kind das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil das Kind erhebliche Fehlzeiten in der Schule hatte und die Versetzung gefährdet war.

Im Zeugnis waren 21 Tagen entschuldigtes Fehlen sowie zwei Tage unentschuldigtes Fehlen aufgeführt.

Aus dem Zeugnis von Januar 2016 gingen 19 versäumte Tage hervor.

Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt war der Ansicht, dass die Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter in erheblichem Maße eingeschränkt war und übertrug dem Kindesvater antragsgemäß im Mai 2016 das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Kindesmutter legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz und wies die Beschwerde der Kindesmutter ab.

Die Kindesmutter ist ihrer Pflicht, das Kind regelmäßig zur Schule zu schicken, nicht nachgekommen.

Es sei beim Vater besser gewährleistet, dass das Kind in Zukunft die Schule regelmäßig besuchen werde.

Außerdem stellte sich heraus, dass aus schulischer Sicht die Fehlzeiten der Grund für die  schlechten Leistungen des  Kindes seien.

Außerdem habe ein Sachverständiger festgestellt, dass die Erziehungsfähigkeit der Mutter sehr eingeschränkt sei.

Es würde daher dem Kindeswohl entsprechen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Kindesvater zu übertragen.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg stehen Ihnen auf dem gesamten Familienrecht beratend zur Verfügung. Wir vertreten Sie umfassend auf den Gebieten des Scheidungsrechts, Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts und vielem mehr.

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