Arbeitsrecht: Hamburg Abendblatt berichtet über Kündigung eines Block House Mitarbeiters

Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Arbeitsrecht:

„Hamburger Abendblatt vom 11.10.17: Kündigung eines  Mitarbeiters der Restaurantkette Block-House“ 

Einem 23 Jahre alten Angestellten wurde von der Restaurantkette gekündigt, da er seine Arbeit ohne Grund vorzeitig nieder gelegt haben sollte. Tatsächlich hatte der 23 jährige Mitarbeiter der Restaurantkette Block-House am 07.05.2017 3 Stunden vor Arbeitsende seine Arbeit abgebrochen.

Der Arbeitnehmer gab dazu an, dass er sich von seinem Chef diskriminiert gefühlt habe und nicht mehr in der Lage gewesen sei, weiter zu arbeiten.

Der Arbeitnehmer hatte während einer Pause mit seinem Kollegen auf türkisch gesprochen. Dies hatte ihm sein Vorgesetzter untersagt. Er habe ihm aufgefordert, sich nicht länger in seiner Muttersprache zu unterhalten. Die Arbeitgeberin Block-House hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Vielmehr haben sich die Mitarbeiter in einer erheblichen Lautstärke in ihrer Muttersprache unterhalten. Deshalb habe ihn der Betriebsleiter gebeten, auf Deutsch weiter zu sprechen, um den Gesprächsverlauf mitbekommen zu kommen.

Darauf hin hat der Arbeitnehmer die Arbeit abgebrochen.

Von der Block-Hous Restaurantkette ausgesprochene Kündigung sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig urteilte das Arbeitsgericht Hamburg. Es habe keine Belege darüber gegeben, ob sich der langjährige Arbeitnehmer bereits vorher Versäumnisse zu schulden kommen haben lassen. Da der Sachverhalt streitig dargestellt wurde nahm das Gericht auf den genauen Sachverhalt nicht weiter Bezug, da es die Kündigung aus anderen Gründen wie dargelegt für unverhältnismäßig gehalten hat.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Auch wichtig:

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer fristgemäßen und fristlosen Kündigung innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, was bei mehr als 10 beschäftigten Arbeitnehmern in Vollzeit der Fall ist.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg beraten Sie auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts.