Scheidung

Jeder Ehegatte kann beim Familiengericht die Ehescheidung beantragen. Grundsätzliche Voraussetzung für die Ehescheidung ist, dass die Eheleute ein Jahr getrennt voneinander leben und die Ehe aus Sicht beider Ehegatten gescheitert ist. Die Ehe kann ggf. vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn Härtegründe vorliegen.

Das Familiengericht führt von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Wenn die Ehe mehr als 3 Jahre angedauert hat und zumindest ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag einer Partei durchgeführt.