Kindesunterhalt – Volljährige Kinder
Nach Volljährigkeit haben die Kinder gegen beide Elternteile den Unterhaltsanspruch, der sich nach den zusammengerechneten bereinigten Einkommen der Elternteile richtet.
Die Eltern sind verpflichtet, nach dem Schulabschluss mindestens eine Ausbildung oder ein Studium für das Kind zu finanzieren.