Unterhalt der nichtehelichen Mutter:

Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet war hat einen eigenen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater. Dieser besteht aber grundsätzlich frühestens 4 Monate vor der Geburt und 3 Jahre nach der Geburt. Aus Gründen der Billigkeit kann der Zeitraum länger als 3 Jahre betragen, was aber nur im Ausnahmefall gilt.

Der Anspruch richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Er ist aber -anders als Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten- auf den Bedarf der Unterhaltsberechtigen begrenzt.