Unterhalt – Nachehelicher Unterhalt

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist streng vom Trennungsunterhalt zu unterscheiden.

Der Anspruch auf Unterhalt nach der Ehe besteht erst ab rechtskräftiger Scheidung. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt ist er an bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und kann zeitlich befristet werden. Dieser Anspruch kann im Scheidungsverfahren geltend gemacht werden. Von Amts wegen wird dies nicht durchgeführt.