Kein Versorgungsausgleich bei Gewalt

Der Spiegel-online berichtet über eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 17.11.16 zum Aktenzeichen: 3 UF 146/16.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in dieser Entscheidung entschieden, dass ein Ehemann, der gegenüber seiner Ehefrau gewalttätig geworden war, keinen Anspruch auf die Rente seiner Frau bzw. auf Ausgleich des Versorgungsausgleichs hat.

Dem lag folgender Fall zugrunde:

Die Eheleute waren fast 20 Jahre lang verheiratet.

Der heroinabhängige Ehemann brach nach der Trennung in das Haus der Ehefrau ein.

Er besprühte dort die Wände mit Beleidigungen und setzte dann das Haus in Brand.

Nach dieser Tat riss er seine Ehefrau bei einem Zusammentreffen zu Boden und würgte sie so sehr, bis sie „Sterne sah“.

Erst die von einem Nachbarn herbeigerufene Polizei konnte diesen Angriff beenden.

Der Ehemann wurde zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt und in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Im Scheidungsverfahren wollte der Ehemann dennoch von den Rentenansprüchen seiner Frau im Wege des Versorgungsausgleichs profitieren.

Bereits das Amtsgericht Emden hat in I. Instanz entschieden, dass die Rentenansprüche im Versorgungsausgleich nicht geteilt werden, da dies grob unbillig sei.

Diese Entscheidung wurde vom 3. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt.

Auch das Oberlandesgericht Oldenburg ging davon aus, dass Rentenansprüche dann nicht geteilt werden, wenn dies grob unbillig wäre.

Daran würde sich auch nichts ändern, dass der Ehemann sich nach seinen Taten bei seiner Frau entschuldigt habe.

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