Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bei privaten Rententrägern zwischen den Eheleuten ausgeglichen werden.
Versorgungsausgleich bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bei privaten Rententrägern zwischen den Eheleuten ausgeglichen werden.