Arbeitsrecht: Heiligabend und Sylvester sind nicht automatisch freie Arbeitstage

Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Arbeitsrecht: 

„Heiligabend und Sylvester sind nicht automatisch freie Arbeitstage“

Sylvester und Heiligabend sind beide keine gesetzlichen Feiertage. An diesen Tagen müssen Arbeitnehmer daher grundsätzlich arbeiten.

Diejenigen, deren Arbeitgeber Heiligabend für frei erklären, haben Glück.

Im Arbeitsvertrag oder generell bei Eingehung eines Arbeitsverhältnisses sollte man daher darauf achten, wie diese Tage geregelt ist.

Die meisten Arbeitnehmer gehen noch immer davon aus, dass sie am heiligen Abend und an Sylvester selbstverständlich nicht arbeiten müssen.

Die Arbeitnehmerkammer Bremen erläutert in ihrem Magazin, Ausgabe November/Dezember 2016 jedoch, dass es sich bei diesen beiden Tagen um keine gesetzlichen Feiertage handelt.

In vielen Branchen ist es zwar üblich, dass in Arbeits- und Tarifverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen Sonderregelungen zu Sylvester und Heiligabend zu finden sind, die den Arbeitnehmern zusätzlich freie Tage garantieren.

Sofern nichts geregelt ist und die Firmen diese Tage nicht freiwillig als zusätzlichen Urlaub gewähren, müssen die Mitarbeiter  Urlaub nehmen, wenn sie an Sylvester und Heiligabend nicht zur Arbeit erscheinen wollen.

Zum Glück stellt sich für das Jahr 2016 dieses Problem für die meisten Arbeitnehmer nicht, da Heiligabend und Sylvester jeweils auf Samstage fallen.

Auch wichtig:

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer fristgemäßen und fristlosen Kündigung innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, was bei mehr als 10 beschäftigten Arbeitnehmern in Vollzeit der Fall ist.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg beraten Sie jederzeit gern im gesamten Bereich des Arbeitsrechts.

Noch mehr Informationen zu dieser Frage aus dem Arbeitsrecht finden Sie hier.