Familienrecht / Verwaltungsrecht: Kann das Jugendamt während eines Sorgerechtsverfahrens Kinder eigenmächtig in Obhut nehmen?

Aus dem Familienrecht/Verwaltungsrecht informiert die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg:

„Kann das Jugendamt während eines Sorgerechtsverfahrens Kinder eigenmächtig in Obhut nehmen?“

Mit dieser Frage hatte sich das Verwaltungsgericht Hannover mit Beschluss vom 13.02.2023 zum Aktenzeichen 3 B 446/23 zu beschäftigen.

In dem vorliegenden Fall war bereits ein Sorgerechtsverfahren anhängig. Da dies bereits einmal geschehen war, befürchtete das Jugendamt, dass der Kindesvater mit den Kindern erneut untertauchen würde. Dies sah es als Grund genug an, die Kinder, trotz des laufenden Verfahrens, in Obhut zu nehmen.

Das Verwaltungsgericht Hannover sah dies jedoch anders. Das Jugendamt hätte einen gerichtlichen Antrag bzgl. der Inobhutnahme stellen müssen. An die Entscheidung wäre das Jugendamt gebunden, auch wenn es sie für fachlich falsch gehalten hätte.

Wenn Sie noch mehr Informationen benötigen oder Sie noch Fragen haben zu diesem Thema aus dem Familienrecht, steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.