Familienrecht: Pflegeeltern können nach Sorgerechtsentziehung Vorrang vor Verwandten haben

Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:

„Pflegeeltern können nach Sorgerechtsentziehung Vorrang vor Verwandten haben“

Auf der Homepage Sozialticker.com ist am 14.02.2019 ein interessanter Artikel zu dem Thema erschienen, ob Verwandte vor Pflegeeltern einen Vorrang nach der Sorgerechtsentziehung haben.
Diesem Artikel liegt ein Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.11.2018 (Aktenzeichen: I – 8 UF 187/17) zugrunde. In dem dortigen Fall ging es um zwei Kinder (heute zwei und zehn Jahre alt), die, anstatt bei ihren Tanten unterzukommen, bei Pflegeeltern aufwachsen sollten.
Die Mutter der beiden Kinder hatte sich aufgrund ihrer eigenen Hilflosigkeit nicht mehr richtig um die beiden gekümmert und sie stark vernachlässigt. Mittlerweile steht die Mutter auch selbst unter Betreuung.
Die Familie der Mutter wollte daraufhin, dass die beiden Kinder bei den Schwestern der Mutter unterkommen. Diese hatten sich damit auch einverstanden erklärt.
Nach der Auffassung des OLG Düsseldorf würde die Unterbringung bei den Tanten allerdings nicht den Interessen der Kinder entsprechen.
Den Kindern drohe bei den Tanten zwar (wie es bei der Mutter der Fall war) keine Gefahr, allerdings wären sie bei einer vom Jugendamt ausgesuchten Pflegefamilie besser aufgehoben, so das OLG.
Die Tanten hätten keine persönliche Eignung, die man benötigt, um Vormund eines Kindes zu werden. In der Vergangenheit haben sich die Tanten nicht um die Kinder gekümmert, und deshalb auch keine Beziehung zu ihnen aufbauen können. Da die Kinder von der Mutter jedoch stark vernachlässigt wurden, bräuchten sie, laut OLG, emotionale Sicherheit sowie einen sicheren Lebensort und stabile Lebensverhältnisse. Dies könnten die Tanten den Kindern im vorliegenden Fall nicht bieten. „Profi-Pflegeeltern“ allerdings schon, so der Sozialticker.
Das Jugendamt wurde nun zum Vormund bestellt, und kann damit geeignete Pflegeeltern für die beiden Kinder suchen.
Grundsätzlich ist es so, dass Kinder vom Familiengericht einen Vormund bestellt bekommen, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wird. Natürlich sind auch die Verwandten der Kinder mit in die Auswahl einzubeziehen.
Sofern die Verwandten, wie im oben beschriebenen Fall, jedoch nicht geeignet sind, um sich um die Kinder zu kümmern bzw. deren Vormund zu werden, wird häufig das Jugendamt als Vormund bestellt. Dies entscheidet dann, wo die Kinder gut aufgehoben sind und untergebracht werden.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg stehen Ihnen auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts beratend zur Verfügung. Wir vertreten Sie umfassend auf den Gebieten des Scheidungsrechts, Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts und vielem mehr.

Mehr Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht können hier nachgelesen werden.