Familienrecht: Kann das Gericht über die Schulwahl entschieden, wenn die Eltern sich nicht einig sind?
Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg:
„Kann das Gericht über die Schulwahl entschieden, wenn die Eltern sich nicht einig sind?“
Mit dieser Frage hatte sich das AG Frankenthal (Pfalz) mit Beschluss vom 25.06.2020 zum Aktenzeichen 71 F 79/20 eA zu befassen.
Im vorliegenden Fall ging es um die getrennt lebenden Eltern eines Kindes. Sie sind und waren nicht miteinander verheiratet und übten gemeinsam die elterliche Sorge aus. Das Kind wohnt bei der Mutter.
Die Mutter wollte das Kind an einer Waldorfschule anmelden, der Vater hingegen war für eine Regelgrundschule.
Aufgrund der Uneinigkeit beantragte der Vater, die Entscheidungsbefugnis über die Schulwahl auf ihn zu übertragen. Die Mutter beantragte wiederum, diese auf sie zu übertragen.
Bei der Entscheidungsfindung machte das Gericht einige interessante Ausführungen dazu, ob nicht auch das Gericht selbst über die Schulwahl hätte entscheiden können.
Würde das Gericht jedoch selbst entscheiden, verstoße es verfassungswidrig gegen das Recht der von der Entscheidung betroffenen Eltern aus Art. 6 II 1 GG.
Es dürfe lediglich umfassend prüfen, welcher Elternteil am ehesten eine dem Kindeswohl entsprechende Entscheidung treffen würde.
Für seine Entscheidung muss das Gericht dabei die von den Kindeseltern vorgeschlagenen Entscheidungen mit dem Interesse des Kindes abwägen.
Berücksichtigt hat es im vorliegenden Fall unter anderem, dass das Kind bei der Mutter lebt, weshalb die Mutter überwiegend von den Folgen der Schulwahl betroffen ist.
Allein ausschlaggebend könne der Lebensmittelpunkt des Kindes jedoch nicht sein. Es ist nur einer von vielen Gesichtspunkten, der zu berücksichtigen sei.
Im Ergebnis entschied das Gericht zugunsten der Mutter und übertrug ihr die Entscheidungsbefugnis über die Schulwahl. Sie darf nun allein entscheiden, auf welche Schule das Kind gehen soll.
Für weitere Fragen oder Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht (aber auch u.a. Sorgerecht, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht) steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.