Familienrecht: Gibt es eine Entschädigung, wenn eine Kindschaftssache zu lange dauert?
Die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:
Familienrecht: Gibt es eine Entschädigung, wenn eine Kindschaftssache zu lange dauert?
Grundsätzlich kann diese Frage mit ja beantwortet werden. Dies ist in § 198 GVG so vorgesehen. Aber natürlich findet immer eine Einzelfallbetrachtung statt.
In dem Fall, der bis zum BGH ging, ging es um eine Mutter, deren Kinder beim Kindesvater lebten. Das jüngere Kind wurde kurz nach der Geburt in eine Pflegefamilie gebracht, lebte ab dem 10. Lebensmonat aber beim Kindesvater.
Die Mutter stellte einen Antrag auf Umgang als die beiden Kinder 4,5 und 2 Jahre alt waren.
Das Verfahren zog sich aus ganz verschiedenen Gründen in die Länge. Unter anderem wurden zahlreiche Befangenheitsanträge gegen eine Richterin und eine Sachverständige gestellt und von der Bestellung einer Gutachterin bis zur Vorlage des Gutachtens vergingen nochmal 14 Monate.
Nach insgesamt mehr als vier Jahren wurde endlich über das Umgangsrecht entschieden. Wegen der langen Verfahrensdauer klagte die Mutter.
Zunächst wurde ihr der Regelsatz i.H.v. 3.700,00 Euro zugesprochen. Damit wollte sie sich allerdings nicht zufriedengeben. Sie klagte weiter bis zum BGH. Dieser entschied, dass ihr eine höhere Entschädigung zusteht.
Als Gründe führte der BGH u.a. auf, dass die Kinder noch sehr jung waren, und in einem solchen Alter die Gefahr irreparabler Folgen besonders groß sei. Auch sei die Beeinträchtigung der Kindesmutter besonders groß gewesen. Der Mutter stehe u.a. deshalb eine höhere Entschädigung zu, als die 3.700,00 Euro.
Wie hoch genau die Entschädigung sein muss, muss nun das OLG Koblenz entscheiden. Der BGH gab hierzu keine genauen Vorgaben.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder mehr Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.