Familienrecht: Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle

Die Kanzlei Witten in Hamburg-Harburg informiert über die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle aus dem Familienrecht:

Die Haufe Group hat in ihrer Rubrik „Recht“ einen interessanten Artikel über die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019 veröffentlicht.

Zunächst stellt sich jedoch die Frage, was die Düsseldorfer Tabelle ist, und welchen Zweck sie verfolgt.

Die Düsseldorfer Tabelle ist für die Berechnung des v.a. Kindesunterhalts ein Maßstab, sowie eine Richtlinie und bemisst sich an den allgemeinen Lebenserfahrungen.

Laut Haufe soll sie eine einheitliche Rechtsprechung gewährleisten, und den Unterhalt in Fällen, die relativ problemlos sind, einfach und gerecht bemessen.

Mit der Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019 bleiben zwar der Selbstbehalt, sowie der Unterhalt für volljährige Kinder (die im Haushalt eines Elternteils leben) gleich, die Regelsätze für den Kindesunterhalt steigen jedoch.
Dies ist eine gute Nachricht für alle Elternteile, die Kindesunterhalt für minderjährige Kinder bekommen.

So steigt der Mindestunterhalt laut Haufe für folgende Altersgruppen auf den jeweils angegebenen Betrag:

0 bis 6 Jahre: 354,00 Euro monatlich (6,00 Euro mehr)
7 bis 12 Jahre: 406,00 Euro monatlich (7,00 Euro mehr)
13 bis 18 Jahre: 476,00 Euro monatlich (9,00 Euro mehr)

Auch die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe sind um 5% (zweite bis fünfte Gruppe) und 8% (sechste bis zehnte Gruppe) erhöht worden.

Keine Änderung gibt es jedoch beim Unterhalt für volljährige Kinder die im Haushalt eines Elternteils leben.

Sofern ein volljähriges Kind bereits studiert und nicht mehr bei den Eltern lebt, bemisst sich der Unterhalt allerdings nicht mehr nach der Düsseldorfer Tabelle. Hier findet das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Anwendung.

Außerdem muss beachtet werden, dass das Kindergeld auf den Bedarf des Kindes anzurechnen ist. Laut Haufe wird dies bei Volljährigen auch in vollem Umfang angerechnet, bei Minderjährigen jedoch nur zur Hälfte.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg stehen Ihnen auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts beratend zur Verfügung. Wir vertreten Sie umfassend auf den Gebieten des Scheidungsrechts, Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts und vielem mehr.