Familienrecht: Beginnt das Trennungsjahr auch dann zu laufen, wenn einer der Ehepartner in Haft ist?

Die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:

„Beginnt das Trennungsjahr auch dann zu laufen, wenn einer der Ehepartner in Haft ist?“

Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Amtsgericht Ludwigshafen und sodann das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit Beschluss vom 21.04.2021 zum Aktenzeichen 2 UF 159/20 zu beschäftigen.

Die Ehe im vorliegenden Fall bestand bereits seit 2002. Der Ehemann war bereits mehrfach straffällig geworden, war seit Jahren drogenabhängig und befand sich häufig in Entzugskliniken und machte Therapien. Seit Mai 2019 war er u.a. wegen Diebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis in der JVA inhaftiert.

Die Ehefrau beantragte im Dezember 2019 die Scheidung. Der Scheidungsantrag wurde dem Ehemann während der Haft im Februar 2020 in der JVA zugestellt. Laut der Ehefrau fand die Trennung im Frühjahr 2018 statt, da sie zu diesem Zeitpunkt aus der Ehewohnung ausgezogen sei, und dem Ehemann ihren Trennungswillen mitgeteilt habe. Nach ihrer Auffassung wäre das Trennungsjahr somit abgelaufen.

Der Ehemann trug jedoch vor, dass die Ehe nicht gescheitert sei, da ihm die Ehefrau nie deutlich gesagt hätte, dass sie die Trennung wünsche. Das Trennungsjahr seit also noch nicht abgelaufen, und er wünsche den Fortbestand der Ehe nach seiner Entlassung.

Das Amtsgericht Ludwigshafen nahm an, dass das Trennungsjahr bereits abgelaufen sei, und der Ehemann von dem Trennungswillen der Ehefrau spätestens nach Zugang des Scheidungsantrages Kenntnis erlangt habe. Die Ehe wurde daraufhin geschieden.

Hiergegen wehrte sich der Ehemann und zog vor das OLG Zweibrücken.

Doch auch das OLG Zweibrücken sah das Trennungsjahr als abgelaufen an. Spätestens während des Beschwerdeverfahrens, sei das Trennungsjahr abgelaufen. Und genau wie das Amtsgericht Ludwigshafen, begründete das OLG seine Entscheidung damit, dass der Ehemann von dem endgültigen Trennungswillen der Ehefrau spätestens mit dem Zugang des Scheidungsantrages erfahren habe, und außerdem die häusliche Ehegemeinschaft auch spätestens seit der Inhaftierung im Mai 2019 nicht mehr bestand.

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