Familienrecht: Kann eine Online-Eheschließung wirksam sein?

Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg:

Kann eine Online-Eheschließung wirksam sein?“

Dieser Frage verneinte zunächst die Ausländerbehörde und sodann auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 15.02.2022 zum Aktenzeichen 7 L 122/22.

In dem Fall ging es um einen türkischen Staatsangehörigen und eine bulgarische Staatsangehörige, die per Videokonferenz im Juni 2021 die Ehe schließen wollten. Die Beteiligten waren beide in Duisburg anwesend, und per Videokonferenz war ein Behördenmitarbeiter des US-Bundesstaates Utah zugeschaltet. Dieser stellte den beiden eine sog. „Marriage License & Certificate of Marriage“ aus.

Daraufhin beantragte der türkische Staatsangehörige bei der Ausländerbehörde in Duisburg eine Bescheinigung, die bestätigte, dass er die erforderlichen Angaben für eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern gemacht habe. Die Ausländerbehörde wollte die Bescheinigung jedoch nicht ausstellen.

Der Antragsteller zog daraufhin mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Doch auch das Gericht bestätigte die Ansicht der Ausländerbehörde.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Antragsteller nicht glaubhaft machen konnte, dass er Familienangehöriger einer Unionsbürgerin sei, da die Eheschließung in Deutschland so nicht gültig sei.

In Deutschland müssen die Beteiligten persönlich und gleichzeitig vor einem Standesbeamten die Ehe schließen. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Auch eine Vergleichbarkeit zur sogenannten „Dänemark-Ehe“, die der Antragsteller darlegen wollte, war nicht gegeben. Bei der „Dänemark-Ehe“ sind die Beteiligten vor einem dänischen Standesbeamten persönlich anwesend. Eine persönliche Anwesenheit liege hier jedoch überhaupt nicht vor, da lediglich eine Videokonferenz stattgefunden hatte, so das Verwaltungsgericht.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.