Die ZEIT am 05. Mai 2016: Interessanter Artikel über alleinerziehende Eltern 

Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert über einen Artikel der ZEIT vom 05. Mai 2016

„Alleinerziehend – Nur nicht abrutschen“

 
Der Artikel beschreibt, wie schwer es insbesondere alleinerziehende Mütter haben, ihre Kinder angemessen zu versorgen. 90 % der Alleinerziehenden sind Frauen. Diese sind besonders von der Armut bedroht. Hauptgrund dafür ist, dass Alleinerziehende oft von dem anderen Partner keinen Kindesunterhalt erhalten. 75 % der Kinder mit Anspruch auf Unterhalt erhalten keinen Unterhalt oder nur in verminderter Höhe. Dies hat der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter ermittelt. Zwar steigt die Erwerbstätigkeit alleinerziehender Frauen weiter. Trotzdem haben Familien mit nur einem Elternteil mit ca. 42 % das größte Armutsrisiko aller Familienvarianten.

Der betreuende alleinerziehende Elternteil hat gemäß der Düsseldorfer Tabelle zumindest einen Anspruch auf Zahlung des Mindestunterhaltes für das zu betreuende Kind gegen den anderen Elternteil. Von diesem Betrag ist das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen. Für die Altersstufe 6 bis 11 jährige Kinder verbleibt dann ein Mindestunterhalt € 289,00. Für Kinder bis einschließlich 5 Jahre liegt der Zahlbetrag zur Zeit € 240,00 und für 12 bis 17 jährige liegt der Mindestunterhalt zur Zeit bei € 355,00.

Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, kann der alleinerziehende Elternteil beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies ist eine staatliche Unterstützung. Die Zahlbeträge sind jedoch deutlich niedriger als der Mindestunterhalt. Der Unterhaltsvorschuss wird höchstens 72 Monate  und längstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Es ist daher nur ein kurzer Zeitraum, in dem alleinerziehenden Elternteilen geholfen wird. Sobald die Kinder 12 Jahre sind steht der alleinerziehende Elternteil allein vor der Versorgung des Kindes, obwohl die Unterhaltspflicht grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten Ausbildung gilt.

Für Alleinerziehende ist der Zeitpunkt ab einem Alter von 12 Jahren besonders schwierig, da Kinder ab diesem Zeitraum naturgemäß immer mehr finanzielle Mittel benötigen. In diesem Alter fallen meistens weitere Kosten wie Nachhilfe, Klassenfahrten und mehr Freizeitaktivitäten an .

Es besteht daher die erhöhte Gefahr, dass die Alleinerziehenden insbesondere Frauen in den Hartz IV Bezug abrutschen.

Dabei ist der nichtbetreuende Elternteil grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Viele Mütter trauen sich jedoch immer noch nicht gegen den Kindesvater gerichtlich vorzugehen. In dem Artikel zitierte Juristin und Fachanwältin für Familienrecht Mosel rät betroffenen Müttern jedoch auf jeden Fall gegen die Kindesväter vorzugehen. Dem kann ich mich nur anschließen. Das Kind bzw. der alleinerziehende Elternteil hat grundsätzlich einen Anspruch gegen den nichtbetreuenden Elternteil auf Auskunft über die Einkommensverhältnisse und in der zweiten Stufe auf den sich aus der Auskunft ergebenen Unterhalt. So müssen bei selbstständigen die letzten 12 Gehaltsabrechnungen sowie der letzte Steuerbescheid vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen Angaben zu weiteren Verdiensten wie Einkommen aus Kapitalertrag oder Vermietung und Verpachtung gemacht werden. Selbstständige sind grundsätzlich verpflichtet die Steuerbescheide der letzten 3 Jahre vorzulegen. Wenn die betreffenden Elternteile nicht auf anwaltliche Aufforderungsschreiben reagieren, so ist es auf jeden Fall dringend zu empfehlen, einen Antrag bei Gericht zu stellen.

Es gibt natürlich immer wieder Fälle, bei denen die nichtbetreuenden und zum Unterhalt verpflichteten Elternteile auch bei einem gerichtlichen Unterhaltsbeschluss um die Zahlung von Unterhalt herumkommen, indem sie z.B. sich ins Ausland absetzen oder eidesstattliche Versicherung abgeben.

Trotzdem sollten die Unterhaltsansprüche immer durch einen gerichtlichen Titel gesichert werden. So besteht wenigstens die Möglichkeit, die Unterhaltsansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung geltend zu machen.

Fest steht jedenfalls, dass alleinerziehende Elternteile noch immer finanziell sehr benachteiligt sind.

Es gibt daher Überlegungen, durch eine Reform des Ehegattensplittings das gegenwärtig nur gut verdienende Paare steuerlich begünstigt, auch Alleinerziehende zu unterstützen. Im Gespräch ist ein so genanntes Familiensplitting mit einer Kinderkomponente einzuführen. Dies würde Kinder zum wesentlichen Ziel der Förderung machen. Dabei würden alle Elternteile profitieren, ob verheiratet oder nicht.

Diese Entwicklung ist auf jeden Fall zu fördern.

Obwohl viele Frauen trotz der Kindererziehung mehr und mehr berufstätig sind, ist es bei verheirateten immer noch der Regelfall, dass der Ehemann in Vollzeit arbeitet und die Frau zu Hause bleibt um sich um das Haus und die Kinder zu kümmern. So erzielt die Familie zwar steuerliche Vorteile. Im Falle einer Trennung ist die Frau jedoch weit es gehend für sich selbst verantwortlich und es droht dann der Abrutsch in die Armutsfalle.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Familienrechtes wie Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Der ganze Artikel aus der ZEIT kann hier nachgelesen werden.