Aus dem Familienrecht: Neue Düsseldorfer Tabelle 2016

Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht:

Neue Düsseldorfer Tabelle 2016

Zum 01.01.16 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle wird nun endlich von den steuerrechtlichen Kinderfreibeträgen losgelöst und richtet sich ab 01.01.16 nur noch nach dem Existenzminimum der Kinder. Erforderlich hierfür ist eine Gesetzesänderung, die bereits ab 01.01.16 gelten soll. Der Unterhalt wird ab 2016 dann alle 2 Jahre durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Dies ist die zweite neue Düsseldorfer Tabelle innerhalb weniger Monate. Die Änderung hat außerdem zur Folge, dass sich die Regelbeträge der Tabelle erhöhen und Unterhaltsschuldner ab dem 01.01.16 daher einen höheren Unterhalt zahlen müssen.

Der Mindestunterhalt (Nettoeinkommen bis € 1500,-) erhöt sich von € 328,- auf € 335. Das Kindergeld ist bei den Regelbeträgen für minderjährige Kindern hälftig und bei bei volljährigen vollständig zu berücksichtigen. Das Kindergeld beträgt derzeit € 190,-, so dass sich beim Mindestunterhalt der ersten Altersstufe ein Zahlbetrag iHv € 240,- (335-95) ergibt.
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die studieren und einen eigenen Haushalt haben, also nicht bei den Eltern wohnen, steigt ab 01.01.16 von € 640 auf € 735,-.

Der Selbstbehalt für Unterhaltsschuldner gegenüber minderjährigen Kindern und Kindern bis 21 Jahre die bei den Eltern leben und einer allgemeinen Schulausbildung nachgehen liegt bei € 1080, wenn der Unterhaltsschuldner erwerbstätig ist und bei erwerbslosen Unterhaltsschuldnern bei € 880,-.
Gegenüber anderen volljährigen Kindern liegt der Selbstbehalt bei € 1300,-, gegenüber Ehegatten oder getrenntlebenden nichtehelichen Müttern/Vätern bei € 1200,- und gegenüber den eigenen Eltern bei € 1800,-.

Zum 01.01.17 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle erneut und die Unterhaltsbeträge erhöhen sich. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Die Rechtsanwälte Witten aus Hamburg-Harburg beraten und vertreteb Sie auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts wie Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht.