Darf bezüglich der Übertragung des alleinigen Sorgerechts gegen den ausdrücklichen Kindeswillen entschieden werden?
Familienrecht: Darf bezüglich der Übertragung des alleinigen Sorgerechts gegen den ausdrücklichen Kindeswillen entschieden werden?
Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Beschluss zum Aktenzeichen 10 UF 18/19 zu beschäftigen.
Zuvor war der Fall vor dem Amtsgericht Jülich (Aktenzeichen 10 F 384/18).
Das Amtsgericht Jülich hatte seinerseits den Antrag der Kindesmutter auf Übertragung der alleinigen Sorge für ihre zwei Kinder zurückgewiesen.
Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.
Das Gericht führte aus, dass eines der beiden Kinder zwar ausdrücklich betont hatte, dass es derzeit keinen Kontakt zum Kindesvater wünsche und es auch möchte, dass die elterliche Sorge allein auf die Kindesmutter übertragen werden solle.
Allerdings sei der Kindeswille nur einer von mehreren Aspekten, die bei einer solchen Entscheidung mit einfließen würden.
Vorliegend konnte das Kind auf Nachfragen jedoch nicht genau begründen, weshalb es den Vater nicht sehen wolle und weshalb das Sorgerecht allein auf die Mutter übertragen werden solle. Es konnte keine konkreten Konfliktsituationen oder ähnliches nennen.
Dieser schwankende und vor allem unentschlossene Wille würde dafür sprechen, dass das Kind derzeit unter einem Loyalitätskonflikt leide und innerlich hin- und hergerissen sei.
Außerdem wäre das Kind nicht verpflichtet, mit dem Vater Umgang zu pflegen, wenn weiterhin beide Elternteile das Sorgerecht hätten. Dies sei unabhängig von dem Innehaben des Sorgerechts zu beurteilen.
Im Ergebnis betonte das Gericht zwar, dass der ausdrückliche Wille des Kindes zwar sehr wichtig sei und in jedem Fall auch gewürdigt werden müsse.
Bei der Entscheidung, ob die Eltern das gemeinsame oder ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausüben sollte, müssten dennoch weitere Aspekte berücksichtigt werden.
Für weitere Fragen oder Informationen aus dem Familienrecht steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.