Arbeitsrecht: Hund im Büro?

Die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert über verschiedene Themen aus dem Arbeitsrecht:

„Hund im Büro ?“

Der Focus befasst sich in einem Artikel vom 30.07.18 mit der Frage aus dem Arbeitsrecht, ob und in welcher Art und Weise ein Arbeitnehmer seinen Hund mit zur Arbeit nehmen kann.

Es kommt heut zu Tage immer öfter vor, dass Arbeitnehmer ihren Hund mit zur Arbeit nehmen möchten, damit dieser nicht allein ist.

Die Kollegen finden es nicht schlimm, wenn Hunde im Büro sind.

Es gibt jedoch andere, die sich von Hunden im Büro gestört fühlen, da sie z.B. unangenehm riechen, laut sind oder Angst vor Hunden besteht.

Es stellt sich dann die Frage, ob Arbeitnehmer trotzdem ihren Hund mit ins Büro nehmen dürfen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Jürgen Markowski, riet in diesem Fall erst einmal den Chef und den unmittelbaren Vorgesetzen um Erlaubnis zu fragen.

Gemäß § 106 Gewerbeordnung ist der Chef nicht nur berechtigt, Ort und Zeit der Arbeit zu bestimmen.

Vielmehr geht es auch um die Ordnung und das Verhalten im Betrieb.

Dies beinhaltet daher auch, was man an den Arbeitsplatz mitnehmen darf.

Wer ohne Zustimmung seinen Hund mit zur Arbeit nimmt, riskiert daher eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.

Auch wenn der Chef seine Zustimmung gegeben hat, sollte man seine Kollegen und andere Mitarbeiter fragen, ob es in Ordnung ist, wenn der eigene Hund im Büro ist.

Wenn alle einverstanden sind, sollte es allerdings unproblematisch sein.

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer fristgemäßen und fristlosen Kündigung innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, was bei mehr als 10 beschäftigten Arbeitnehmern in Vollzeit der Fall ist.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg beraten Sie jederzeit gern im gesamten Bereich des Arbeitsrechts.