Arbeitsrecht: Hat man einen Anspruch auf Urlaub während der Probezeit?

Die Kanzlei Witten aus Hamburg – Harburg informiert aus dem Arbeitsrecht:

„Arbeitsrecht: Hat man einen Anspruch auf Urlaub während der Probezeit?“

Die Freie Presse hat am 25.03.2019 einen interessanten Artikel zum Urlaub während der Probezeit veröffentlicht.

Darin geht es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer während seiner Probezeit Anspruch auf Urlaub hat, oder ob der Arbeitgeber diesen verweigern kann.

Dieses Thema ist für sehr viele Leute interessant, da nur wenige  um eine Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses herum kommen.

Allgemein verbreitet ist der Grundsatz, dass während der Probezeit kein Urlaub genommen werden kann. Laut der FreienPresse geht dies grundsätzlich schon – allerdings mit Einschränkungen.

So hätten Arbeitnehmer schon während der (meist sechs Monate dauernden) Probezeit  einen Anspruch auf Urlaub.

Die FreiePresse hat hierzu einen Fachanwalt für Arbeitsecht, Herrn Roland Gross, aus Leipzig befragt, und dieser sagte, dass es jedoch von einer „billigen Ermessensentscheidung“ des Arbeitgebers abhängt, ob der beantragte Urlaub gewährt wird oder nicht.

Sofern betriebliche Gründe vorliegen, oder aber ein anderer Arbeitnehmer des Betriebs für die selbe Zeit einen Urlaubswunsch geäußert hat, kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern, so Gross.

Aus diesen Gründen kann jedoch immer der Urlaub verweigert werden – mit der Probezeit haben die Gründe speziell nichts zu tun.

Allerdings könnte der Arbeitgeber, laut FreiePresse, während der Probezeit den Urlaub des Arbeitnehmers verweigern, wenn er mit dem eigentlichen Sinn der Probezeit argumentiere. Diese sei nämlich dazu da, das Arbeitsverhältnis auf Seiten des Arbeitsgebers und des Arbeitnehmers zu testen. Diese „Testphase“ verkürzt sich durch den evtl. gewährten Urlaub natürlich. Unter bestimmten Umständen könnte die Probezeit aus diesem Grund sogar verlängert werden.

Die während der Probezeit „angesammelten“ und nicht genommenen Urlaubstage können aber natürlich nach der Probezeit genommen werden.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg beraten Sie jederzeit gern im gesamten Bereich des Arbeitsrechts (u.a. bei Kündigung, Kündigungsschutzklage).