Arbeitsrecht – Gibt es Hitzefrei am Arbeitsplatz?

Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Arbeitsrecht:

„Gibt es Hitzefrei am Arbeitsplatz?“

Momentan erlebt Deutschland einen Rekordsommer. Es wird ein Hitzerekord nach dem anderen gebrochen. Da stellt sich irgendwann jeder Arbeitnehmer, der evtl. nicht in den Genuss z.B. einer Klimaanlage im Büro kommt, die Frage, ob er nicht vielleicht Hitzefrei bekommen könnte.

Zu diesem Thema hat Merkur.de einen interessanten Beitrag veröffentlicht.

Die Grundlage für die folgenden Regeln bestehen seit 2010 und sind in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ dargelegt.

So müssen Arbeitgeber bereits ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Maßnahmen gegen die Wärme ergreifen. Sie können ihren Mitarbeitern z.B. kostenloses Wasser zur Verfügung stellen oder die Kleidungsregeln lockern. Aber auch Jalousinen oder besondere Verglasungen die die Wärme abhalten, seien geeignete Maßnahmen, so Merkur.de. Außerdem könnten Arbeitgeber bestimmte Sonnenschutzmaßnahmen bei dem Vermieter rechtlich einfordern, so Merkur.de weiter.

Ab 35 Grad Raumtemperatur gelten Arbeitsräume dann nicht mehr als geeignet, und Arbeitnehmer können Hitzefrei bekommen. Einfach nach Hause gehen ist jedoch nicht in Ordnung – eine vorherige Rücksprache mit dem Arbeitgeber sollte immer erfolgen.

Laut der Kanzlei Mingers & Kreuzer, die von Merkur.de zitiert werden, gibt es außerdem noch kein höchstrichterliches Urteil zu dem Thema. Selbst zu entscheiden, dass man Hitzefrei hat, ist also auf keinen Fall zu empfehlen. Im schlimmsten Fall drohe sogar eine Abmahnung, so Merkur.de. Man sollte in jedem Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.

Die Gesundheit der Arbeitnehmer darf in keinem Fall gefährdet werden. Gemäß Merkur.de muss dabei auch ein besonderes Augenmaß auf schutzbedürftige und gesundheitlich vorbelastete Arbeitnehmer gelegt werden, wie z.B. Schwangere oder Ältere.

Sollte sich der Arbeitgeber nicht an diese Regeln halten, droht ihm, laut Merkur.de, ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 Euro.

Für weitere Fragen oder Informationen zu diesem Thema aus dem Arbeitsrecht (aber auch Kündigung, Kündigungsschutzklage etc.) steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.