Arbeitsrecht: Darf man fristlos gekündigt werden, wenn man sein krankes Kind mit zur Arbeit nimmt?

Die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Arbeitsrecht

„Darf man fristlos gekündigt werden, wenn man sein krankes Kind mit zur Arbeit nimmt?“

Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Siegburg (Urteil vom 04.09.2019, Aktenzeichen 3 Ca 642/19) befassen.

Im vorliegenden Fall war die Arbeitnehmerin und Klägerin als Altenpflegerin tätig. Sie befand sich noch in der Probezeit.

Die Kinder der Klägerin wurden krank, und ein Arzt stellte deren Betreuungsbedürftigkeit fest. Daraufhin nahm die Klägerin die Kinder übergangsweise mit zur Arbeit.

Kurz darauf erkrankte die Klägerin selbst. Sie ging zu einem Arzt, der den Verdacht auf eine Grippe hatte, welcher sich später auch bestätigte.

Die Klägerin erhielt sodann eine fristlose Kündigung, da es ihr unter anderem nicht erlaubt gewesen sei, die Kinder mit zur Arbeit zu nehmen.

Hiergegen wehrte sich die Klägerin, indem sie Kündigungsschutzklage beim Gericht erhob. Ihrer Meinung nach sollte die gesetzliche Kündigungsfrist (in der Probezeit 2 Wochen) eingehalten werden müssen.

Diesbezüglich gab das Arbeitsgericht Siegburg der Klägerin Recht, da es die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt hielt.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen war das Handeln der Klägerin heikel. Außerdem bestand aufgrund der anwesenden kranken Kinder für die älteren Patienten der Klägerin ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, was eine Pflichtverletzung darstellte.

Trotz alledem sah das Gericht die fristlose Kündigung nicht als gerechtfertigt an. In einem solche Fall reiche grds. eine Abmahnung, so das Gericht.

Andere Gründe für die fristlose Kündigung konnte der Arbeitgeber und Beklagte nicht vorbringen.

Für weitere Fragen aus dem Arbeitsrecht (z.B. Kündigung, Kündigungschutzklage) steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg zur Verfügung.