FAZ berichtet aus dem Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung bei Morddrohung gegenüber dem Chef

Aus dem Arbeitsrecht informiert die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg:

Fristlose Kündigung bei Morddrohung gegenüber dem Chef“

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet in einem Artikel vom 09.06.2017 über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zum Aktenzeichen 7 Ca 415/15.

Das Landesarbeitsgericht hatte entschieden, dass eine Kündigung des Arbeitgebers rechtsmäßig gewesen ist, da der Arbeitnehmer gegenüber seinem Vorgesetzten am Telefon gedroht hatte „ich stech dich ab“.

Das Landesarbeitsgericht hatte entschieden, dass es dem Arbeitgeber nach dieser ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung nicht zuzumuten sei, den Mann weiter zu beschäftigen.

Der Arbeitnehmer hatte zwar bestritten, die behauptete Drohung vorgenommen zu haben und behauptet, er habe sich während dessen mit einem befreundeten Nachbarn unterhalten.

Das Gericht ist aber davon ausgegangen, dass es erwiesen sei, dass es der LKA Mitarbeiter (der Fall hatte sich im Landeskriminialamt abgespielt) angerufen hatte, der er an seiner Stimme leicht zu erkennen gewesen sei und ein Motiv gehabt habe. Dem Anruf vorangegangen war ein Streit mit seinem Vorgesetzten bei dem es um Kopien am Dienstkopierer gegangen sei. Diesbezüglich war der hier in Rede stehende Arbeitnehmer wegen Betruges verurteilt worden.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigung daher als rechtswirksam bewertet.

Auch wichtig:

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer fristgemäßen und fristlosen Kündigung innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, was bei mehr als 10 beschäftigten Arbeitnehmern in Vollzeit der Fall ist.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg beraten Sie jederzeit gern im gesamten Bereich des Arbeitsrechts.