Interessanter Artikel im Bayrischen Fernsehen zum Erbrecht: Ersatzerbe und Testament

Das Bayrische Fernsehen hat am 13.10.14 einen interessanten Artikel zum Thema Erbrecht gesendet:

Der Erbrechtsexperte Prof. Dr. Klaus Michael Groll empfiehlt in diesem Beitrag, dass bei der Testamentsgestaltung unbedingt die Benennung von Ersatzerben zu beachten ist.

Ersatzerben sind dann wichtig, wenn der im Testament genannte Erbe zB durch Tod oder Ausschlagung nicht mehr vorhanden ist. Wenn der testamentarisch benannte Erbe wegfällt und ein Ersatzerbe nicht bestimmt ist, führt das in der Regel dazu, dass dieser Erbanteil weiteren im Testament benannten Erben anwächst. Wenn nur ein Erbe benannt ist und dieser wegfällt, bestimmt sich die weitere Erbfolge nach dem Gesetz, so dass die Abkömmlinge des nicht mehr vorhandenen Erben oder ggf. deren Abkömmlinge als Erben berufen wären.
Auf diese Weise kann die Erbfolge unbeabsichtigt sehr durch einander geraten, was vom Erblasser nicht gewollt war.
Um dies zu verhindern, empfehlen auch wir, im Testament oder in einem Erbvertrag Ersatzerben zu benennen. Ein solcher Passus könnte wie folgt dargestellt werden:

“ Zu meinem Alleinerben setze ich meinen Sohn XY ein. Als Ersatzerben für meinen Sohn setze ich meine Schwester B ein.“

Durch die Benennung von Ersatzerben können Sie Erbfolgen verhindern, die Sie bei der Gestaltung des Testamentes nicht beabsichtigt haben.

Genau wie der Experte im Bayrischen Fernsehen ist auch die Kanzlei Witten überzeugt, dass die Benennung von Ersatzerben sehr wichtig ist und nur Vorteile hat.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Witten vertritt Sie auf allen Gebieten des Erbrechts und berät Sie umfassend bei der Testamentsgestaltung.

Der ganze Artikel kann hier nachgelesen werden.