Hamburger Abendblatt berichtet aus dem Arbeitsrecht: Surfen am Arbeitsplatz

Das Hamburger Abendblatt hat am 13.02.2016 ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg zum Aktenzeichen 5 Sa 657/15 kommentiert.

Die Entscheidung befasst sich mit privatem Surfen im Internet am Arbeitsplatz und mit der Frage, ob der Chef den PC kontrollieren darf.

Anlass der Entscheidung war eine fristlose Kündigung, da der Arbeitnehmer unerlaubt an seinem beruflich genutzten Rechner im Internet gesurft hat, obwohl ihm nur in Ausnahmefällen und während der Arbeitspausen erlaubt worden war, das Internet privat zu nutzen. Die Firma überprüfte den Rechner des Arbeitnehmers, als der Verdacht aufkam, dass dieser den Computer privat zum Internetsurfen genutzt hatte.

Es stellte sich dann heraus, dass der Arbeitnehmer den von ihm genutzten Computer am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit in einem Umfang von 5 Tagen binnen 30 Tagen privat genutzt hatte.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg kam zu dem Ergebnis, dass die darauf gestützte fristlose Kündigung wirksam war und die Überprüfung des Browserverlaufs ohne Einwilligung des Arbeitnehmers rechtmäßig war. Der Arbeitgeber habe keine andere Möglichkeit gehabt, die unerlaubte Internetnutzung nachzuweisen.

Diese Entscheidung überzeugt, da privates Surfen während der Arbeitszeit nicht zur tatsächlichen Arbeit gehört. Der münsteraner Arbeitsrechtler Magnus Bergmann geht sogar so weit, dass dies an „Arbeitszeitbetrug“ grenzt.

Zu beachten ist aber, dass immer der Einzelfall zu prüfen ist.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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Auch wichtig:

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei einer fristlosen Kündigung innerhalb einer dreiwöchigen Frist ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, was bei mehr als 10 beschäftigten Arbeitnehmern in Vollzeit der Fall ist.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg beraten Sie jederzeit gern im gesamten Bereich des Arbeitsrechts.