Was können Eltern für den Fall ihres Versterbens hinsichtlich des Sorgerechtes regeln ?

Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht:

Was können Eltern für den Fall ihres Versterbens hinsichtlich des Sorgerechtes regeln ?“

Damit beschäftigt sich ein Artikel vom 08.01.16 der Seite Kindererziehung.com
Viele Eltern stellen sich die Frage, was  mit ihren Kindern passiert, wenn sie bei einem Unfall oder einem ähnlichen  Unglück beide versterben.
Es ist nämlich nicht so, dass das Sorgerecht bei Versterben beider Elternteile automatisch auf nahe Verwandte oder Großeltern oder Taufpaten übergeht.

Für diesen Fall können Eltern eine sogenannte Sorgerechtsverfügung erstellen.

Dann kann das Familiengericht über die Vormundschaft zum Wohle des Kindes entscheiden und der Wunsch der Eltern kann berücksichtigt werden.
Es müssen jedoch bestimmte Formalitäten erfüllt werden, damit das Familiengericht eine Sorgerechtsverfügung anerkennt.
Vielmehr können die Eltern in einer Sorgerechtsverfügung auch andere Personen wie Freunde betrauen.
Für die Erstellung einer solchen Sorgerechtsverfügung gelten besondere Formvorschriften ähnlich wie bei einem Testament.
Eine Sorgerechtsverfügung muss eigenhändig geschrieben worden sein und von beiden Elternteilen unterschrieben sein.

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern sollten beide eine eigene Sorgerechtsverfügung erstellen.

Inhalt der Verfügung sollte sein, wer als Vormund in Frage kommt.
Natürlich kann auch zum Ausdruck gebracht werden, wer das Sorgerecht nicht haben soll.
Auf jeden Fall sollte die Sorgerechtsverfügung gut begründet werden.

Es empfiehlt sich, als Vormund jemanden vorzuschlagen, der altersmäßig auch in der Lage ist, sich um die Kinder zu kümmern.

Genau wie bei einem Testament muss der Ort und das Datum auf der Sorgerechtsverfügung notiert werden.
Es besteht die Möglichkeit eine Sorgerechtserklärung bei einem Notar zu hinterlegen.
Das Gericht sollte sich in der Regel an die Sorgerechtsverfügung halten.
Das Gericht prüft jedoch noch einmal selbst, ob der vorgeschlagene Vormund für das Amt geeignet ist.
Es ist sinnvoll,wenn die Eltern den gewünschten Vormund bei der Errichtung einer Sorgerechtsverfügung mit einbeziehen und darüber informieren.

Sollten Sie hinsichtlich der Abfassung einer Sorgerechtsverfügung Hilfe brauchen, stehen  Ihnen die Rechtsanwälte Witten-Paetow aus Hamburg-Harburg beratend zur Verfügung.

Wir beraten Sie außerdem auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts wie Ehescheidung, Umgangs- und Sorgerecht etc.