Focus-Online-Money-Magazin stellt in einem Artikel vom 25.01.17 sieben Urteile zum Arbeitsrecht vor

Das Focus-Online-Money-Magazin stellt in einem Artikel vom 25.01.17 sieben Urteile zum Arbeitsrecht vor, die sich damit beschäftigen, wie Überstunden abgegolten werden.

Viele Unternehmen versuchen, durch unzumutbare Klauseln zur Arbeitszeit, ihre Arbeitnehmer zu unbezahlter Mehrarbeit zu verpflichten.

Hier gibt es jedoch Vorschriften, die die ungültigen Klauseln aufheben können.

Experten von Anwalt.de haben exklusiv für Focus-Online-Money die aktuellsten Urteile zum Thema Überstundenabgeltung zusammengestellt :

1.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 09.02.16, Az.: 1 Sa 321/15 entschieden, dass Überstunden, die in einem Dienstplan eingetragen worden sind, also von Anfang an angewiesen wurden und vom Arbeitgeber zu vergüten sind.

Das gilt auch für den Fall, wenn diese eigentlich nicht notwendig gewesen wären.

2.

Das Landesarbeitsgericht Mainz hat mir Urteil vom 19.11.15, Az.: 5 Sa 342/15 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der während dem Abbau seiner Überstunden erkrankt, keinen Anspruch auf die Erstattung hat.

Ein Arbeitnehmer hat auch dann keinen Anspruch auf seine Überstunden, wenn er während der Freistellung krankgeschrieben wird. Das Landesarbeitsgericht begründet seine Entscheidung dahingehend, dass Überstunden etwas anderes als Urlaub seien.

Wer im Urlaub erkrankt, habe einen Anspruch auf Ersatz.

3.

Nach einem Urteil vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 22.01.14,
Az.: 2 Sa 180/13 können Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden auch dann verlangen, wenn ihr Arbeitgeber diese nicht ausdrücklich angeordnet, aber geduldet hat.

Der Arbeitgeber könne sich nicht darauf berufen, dass sein Mitarbeiter länger arbeitet.

Der Arbeitgeber muss aber wissen, dass der Arbeitnehmer Überstunden ableistet. Dies könnte sich z.B. aus den Stunden, die in einem Dienstplan eingetragen sind, ergeben.

4.

Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 22.02.12, Az.: 5 a ZR 767/10 entschieden, dass sämtliche Überstunden vergütet werden müssen, wenn unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag nicht begrenzt sind.

Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn das Grundgehalt so hoch ist, dass Überstunden schon dadurch gerechtfertigt sind.

Das Bundesarbeitsgericht hält ein Bruttoeinkommen in Höhe von € 1.800,– nicht ausreichend, um alle Überstunden abzubezahlen.

Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 17.08.11, Az.: 5a ZR 406/10 entschieden, dass ein Rechtsanwalt mit einem Bruttojahresgehalt von € 80.000,– Überstunden unbezahlt leisten muss.

5.

Gemäß Urteil vom 16.05.12, Az.: 5 a ZR 331/11 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die ersten 20 Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, grundsätzlich wirksam ist.

Diese Absprache ist nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wirksam.

6.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 22.05.12, Az.: 19 Sa 1720/11 entschieden, dass ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von € 1.800,– akzeptieren muss, dass er 10 unbezahlte Überstunden im Monat leisten muss, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist und mit dem Gehalt abgegolten werden soll.

7.

Grundsätzlich ist es schwierig, bei Lohnklagen für den Arbeitnehmer zu beweisen, wie viele Arbeitsstunden geleistet und vergütet werden müssen.

Der Arbeitnehmer muss die Mehrarbeit mit Datum, Dauer und Ort belegen.

Wenn dies nicht gelingt, so kann dieser auch leer ausgehen.

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt mit Urteil vom 25.03.15, Az.: 5 a ZR 602/13 entschieden, dass das Gericht nach Aussagen der Parteien schätzen darf, wie viel Mehrarbeit für die durchgeführte Arbeit notwendig gewesen sein könnte.

Die Rechtsanwälte Witten -Mareike Paetow und Gabriele Witten- aus dem Harburger Channel vertreten Sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechtes.

Gut zu wissen:

Kündigungsschutzklage muss binnen einer Frist 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.