Aus dem Familienrecht: Zeit online zum Thema – Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Die Zeit Online berichtet in einem Artikel vom 23.01.17, dass Bund und Länder ihren Streit über die Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende beigelegt haben.
Unterhaltsvorschuss wurde bislang ausschließlich für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und begrenzt für maximal 6 Jahre gezahlt.
Diese Einschränkung wird nun abgeschafft.
In Zukunft wird für alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich Unterhaltsvorschuss gezahlt.
Für Eltern, die geschieden sind oder sich getrennt haben und danach allein erziehend sind, verbessert sich die bisherige Situation daher sehr, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
Eine Einschränkung besteht jedoch für Kinder von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Voraussetzung für diese Altersgruppe auf Unterhaltsvorschuss ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch SGB II angewiesen sind oder dass der allein erziehende Elternteil im SGB II Bezug mindestens € 600,– verdient.
Die Einigung von Bund und Ländern hinsichtlich des Unterhaltsvorschusses hat sich hingezogen, da es bis zuletzt Streit über die Finanzierung gab.
Gemäß der Einigung beteiligt sich der Bund an den Kosten der Reform statt bisher mit
33,5 % mit nunmehr 40 % .
Die Reform kostet insgesamt etwa € 350 Millionen Euro.
Die Reform soll zum 01.07.17 in Kraft treten.
So sollen die Kommunen genug Zeit haben, die Reform vorzubereiten.
Für weitere Fragen und Informationen aus dem Familienrecht kontaktieren Sie gern die Rechtsanwälte Mareike Paetow und Gabriele Witten. Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg vertritt Sie auf allen Gebieten des Familienrechts (u.a. Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsrecht)