FAZ berichtet mit einem Artikel aus dem Familienrecht zum Ehevertrag
Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht:
„Frankfurter Allgemeine Zeitung mit einem interessanten Artikel zum Thema Ehevertrag“
Grundsätzlich gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn dies nicht im Ehevertrag anders geregelt ist.
In der Zugewinngemeinschaft wird nach der Scheidung der Ehe der Vermögenszuwachs, der sich nach der Eheschließung bei beiden Parteien eingestellt hat, ausgeglichen.
Diesbezüglich ist es sinnvoll, festzuhalten, welche Gegenstände und Vermögenswerte jeder Ehegatte am Tag der Hochzeit besitzen. Dies ist anderenfalls nach mehreren Jahren oft schwer nachzuweisen.
Auch Erbschaften und Schenkungen von Dritten, die innerhalb der Ehe erfolgen, sollten dokumentiert werden.
Diese können dem Anfangsvermögen zugerechnet werden und fallen grundsätzlich nicht in den Zugewinn. Allerdings können sich Wertsteigerungen hier dennoch auf den Zugewinnausgleich auswirken.
Das Endvermögen richtet sich nach dem Stichtag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wird.
Hinsichtlich des Anfangs- und des Endvermögens haben die Ehegatten einen Anspruch auf Auskunft der jeweiligen Vermögenswerte.
Außerdem gibt es einen Auskunftsanspruch zum Trennungsdatum, um zu verhindern, dass ein Ehegatte Vermögenswerte illoyal verschiebt.
Ein Ehevertrag, in dem der Zugewinnausgleich durch Vereinbarung der Gütertrennung vermieden wird, wäre daher für diejenigen Ehegatten günstig, die erhebliche Vermögenswerte haben, bzw. vorauszusehen ist, dass diese während der Ehe erwirtschaftet werden.
Für einen Ehegatten, der ein Unternehmen hat, ist es sehr empfehlenswert, hier einen Ehevertrag abzuschließen, damit die Firma nicht im schlimmsten Falle verkauft werden muss, um hier den Vermögensausgleich zu erfüllen.
Wenn erhebliches Vermögen auf einer oder auf beiden Seiten vorhanden ist, empfiehlt es sich immer, sich über den Abschluss eines Ehevertrages beraten zu lassen.
Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg stehen Ihnen auf dem gesamten Familienrecht beratend zur Verfügung. Wir vertreten Sie umfassend auf den Gebieten des Scheidungsrechts, Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts und Vielem mehr.