Familienrecht: Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2018 geändert.

Ab diesem Zeitpunkt wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder angehoben.

Diese Änderung, bzw. Anhebung war notwendig, da der Gesetzgeber dies in einer Entscheidung über die erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.09.17 entschieden hat.

Der Mindestunterhalt erhöht sich ab dem 01.01.2018 für Kinder der 1. Altersstufe von 0-5 Jahren von € 342,– auf nunmehr € 348,–.

Für Kinder der 2. Altersstufe von 6-12 Jahren erhöht sich der monatliche Unterhalt von € 393,– auf € 399,–.

Für Kinder der 3. Altersstufe 12-17 Jahre erhöht sich der Unterhalt von € 460,– auf € 467,–.

Auch die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle verändern sich ab 01.01.18.

Auch hier erfolgt eine prozentuale Erhöhung der Tabellenbeträge.

Für die zweite bis fünfte Einkommensgruppe werden die Beträge um jeweils 5 % und der
sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um jeweils 8 % des Mindestunterhaltes angehoben.

Der Bedarf volljähriger Kinder bleibt allerdings in dem Jahr 2018 unverändert.

Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches ist das Kindergeld auf den Bedarf des Kindes anzurechnen.

Das Kindergeld wird ab dem 01.01.18 für ein erstes und zweites Kind auf € 194,– erhöht.

Für ein drittes Kind steigt das Kindergeld auf € 200,– und für das vierte und jedes weitere Kind auf  225,–.

Für die Tabellenbeträge ist das Kindergeld für minderjährige Kinder in Regel grundsätzlich zur Hälfte anzurechnen.

Bei volljährigen Kindern ist das Kindergeld in vollem Umfang zu berücksichtigen und anzurechnen.

In der neuen Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2018 werden auch die Einkommensgruppen angehoben.

Die Tabelle beginnt nunmehr in der ersten Einkommensstufe mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis € 1.900,–, statt bisher € 1.500,–.

Auch die höchste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle ändert sich und endet nunmehr bis € 5.500,–, statt bisher mit € 5.100,–.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg stehen Ihnen auf dem gesamten Familienrecht beratend zur Verfügung. Wir vertreten Sie umfassend auf den Gebieten des Scheidungsrechts, Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts und vielem mehr.

 

Hier ein direkter Link zur Düsseldorfer Tabelle 2018.