Familienrecht: Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht:

Das Internetportal ADV-Opedia hat sich in einem Artikel vom 14.02.18 mit der interessanten Frage beschäftigt, wie lange ein Scheidungsverfahren dauert.

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung eingereicht werden.

Das Scheidungsverfahren kann sich jedoch einige Monate in die Länge ziehen -sofern das Scheidungsverfahren streitig durchgeführt wird, das bedeutet, wenn sich die Eheleute über diverse Dinge wie Unterhalt, Zugewinn etc. streiten, kann das Verfahren allerdings auch mehrere Jahre andauern.

Auch wenn sich die Parteien über alle Punkte einig sind, dauert das Verfahren einige Zeit, wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss.

Unter dem Versorgungsausgleich versteht man, dass die während der in Ehe erworbenen Rentenanwartschaften jeweils hälftig ausgeglichen werden.

Diesbezüglich müssen die Parteien einen Fragebogen für das Gericht ausfüllen, in dem sie sämtlich gesetzliche und private Renten angeben müssen. Diese Formulare verschickt das Gericht zu den jeweiligen Rententrägern, die dann die Berechnungen durchführen.
Diese Berechnungen können einige Monate in Anspruch nehmen.

Erst wenn sämtliche Auskünfte vorliegen, kann die Ehe geschieden werden.

Die Parteien können allerdings auch darauf verzichten, dass der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. In diesem Fall kann das Scheidungsverfahren sehr schnell gehen, da  nichts weiter zu regeln kann.

Es kann von der Einleitung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Scheidung nur z.B.
2-3 Monate dauern.

Wie lange ein Scheidungsverfahren insgesamt dauert, kommt immer auf den Einzelfall an und muss genau überprüft werden.

Auf jeden Fall kann das Scheidungsverfahren erst nach Ablauf des Trennungsjahres bzw. auch zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg stehen Ihnen auf dem gesamten Familienrecht beratend zur Verfügung. Wir vertreten Sie umfassend auf den Gebieten des Scheidungsrechts, Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts und Vielem mehr.

Mehr Informationen zu diesem Thema Scheidung bzw. Scheidungsverfahren können hier nachgelesen werden.