Familienrecht/Verfassungsrecht: Ist die Pflicht zum Nachweisen einer Masernimpfung verfassungskonform?

Auf dem Familienrecht/Verfassungsrecht informiert die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg:

„Ist die Pflicht zum Nachweisen einer Masernimpfung verfassungskonform?“

Mit dieser Frage hatte sich das Bundesverfassungsgericht bezüglich mehrerer Verfassungsbeschwerden zu befassen.

Die Verfassungsbeschwerden wurden von mehreren Eltern eingereicht, deren Kinder in Kindertagesstätten gehen, oder von einer Tagesmutter betreut werden. Gemäß des Infektionsschutzgesetzes dürfen Kinder solche Einrichtungen nur dann besuchen, wenn sie gegen Masern geimpft sind, und die Impfung auch nachgewiesen wurde.

Die Eltern führten aus, dass die Impf- und Nachweispflicht in solchen Fällen ihr Grundrecht aus Art. 6 GG, welches auch die Gesundheitssorge umfasst, sowie das Recht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtige.

Laut Bundesverfassungsgericht sei dies grundsätzlich richtig. Allerdings müssten auch gefährdete Personen vor einer Maserninfektion geschützt werden. Im Ergebnis gehe der Schutz der Gefährdeten vor.

Die Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen. Die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung ist somit verfassungskonform.

Für weitere Fragen oder Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht/Verfassungsrecht steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.